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Verdienstabrechnung Erklärung

Was ist eine Verdienstabrechnung

Nach § 108 der Gewerbeordnung ist grundsätzlich ausnahmslos alle Arbeitgeber im gewerblichen Bereich in Deutschland verpflichtet, ihren Arbeitnehmern einen verständlichen Verdienstabrechnung in Schriftform auszuhändigen (6) (7). Dieser kann entweder handgeschrieben erfolgen oder als elektronisch (8) (9) erstellter Ausdruck (4) (5). Er muss in Euro berechnet und ausgewiesen werden (10). Sie muss neben dem Gehalt auch die gesetzlichen Abzüge (13) wie Sozialversicherungsbeiträge und Steuern (12) sowie den gezahlten Betrag enthalten (11).

Eine Verdienstabrechnung ist ein Dokument, das die Zusammensetzung des Lohns oder Gehalts eines Arbeitnehmers innerhalb eines vorgegebenen Zeitraumes dokumentiert. Die Verdienstabrechnung ermöglicht es Mitarbeitern des Unternehmens ebenso wie Arbeitgebern, die Zahlung des Lohnes bzw. Gehalts zu verfolgen in einem bestimmten Zeitfenster.

Eine Verdienstabrechnung ist ein Dokument, in dem die Lohnbestandteile eines Arbeitnehmers in einem bestimmten Zeitraum zusammengefasst werden.

Die Verdienstabrechnung ist ein Dokument, das vom Arbeitgeber ausgestellt wird, dessen Empfänger der Arbeitnehmer ist und das durch das Bundesarbeitsgesetz vorgeschrieben ist. Die Verdienstabrechnung muss die persönliche und steuerliche Identifikation des Arbeitnehmers, die Ermittlung des Bruttoeinkommens, die Steuern und Verpflichtungen, die das Bruttoeinkommen belasten, enthalten. Darüber hinaus enthält sie die Gesamtsumme der Addition mit dem Nettoeinkommen, das anschließend auf das Bankkonto des Arbeitnehmers überwiesen wird.

Die Verdienstabrechnung ist für die Berechnung der Einkommensteuer maßgeblich, da sich aus dem Brutto- und Nettolohn alle Zulagen und Abzüge des Arbeitnehmers ergeben. Vom Bruttolohn werden die Einkommensteuer, die Kirchensteuer, der Solidaritätszuschlag und die Sozialversicherungsbeiträge für Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen. Die Struktur ist im Grunde immer die gleiche. Wir haben eine allgemeine Lohnabrechnung in drei Abschnitte unterteilt. Wir zeigen Ihnen, wie sie aussieht.

Der Arbeitgeber muss die Verdienstabrechnung (bzw, Lohnabrechnung) für einen Zeitraum von sechs Jahren aufbewahren (Nach § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3 HGB)

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass eine Gehaltsabrechnung in Papierform generell Pflicht für Arbeitgeber ist. In § 108 Gewerbeordnung heißt es: „Dem Arbeitnehmer ist bei Zahlung des Arbeitsentgelts eine Abrechnung in Textform zu erteilen.

Die Verdienstabrechnung wird durch Bundesarbeitsgesetze und Tarif- oder Betriebsvereinbarungen festgelegt. Sie basiert auf einem Monatsgehalt, die Zulagen und Zuschläge werden durch Tarif- oder Betriebsvereinbarungen festgelegt.

Die Verdienstabrechnung (die Gehaltsabrechnung oder Lohnabrechnung) gibt also an, wie viel auf das Konto des Arbeitnehmers fließen wird.

Verdienstabrechnung Aufbewahren – Wie Lange Aufheben ?

Der Arbeitgeber muss die Verdienstabrechnung für einen Zeitraum von sechs Jahren aufbewahren (Nach § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3 HGB)

Die Verdienstabrechnung erfolgt normalerweise auf wenigstens jeweils in DIN-A4-Format und entspricht grundsätzlich den Anforderungen einer Aufbewahrungsfrist von sechs Jahren. Deswegen müssen sämtliche Verdienstabrechnungen ordentlich gesammelt aufbewahrt werden, das heißt, sie können im Falle einer Lohnsteueraußenprüfung problemlos wiedergefunden werden. Der Unternehmer ist seinerseits in der Pflicht, seinen Arbeitnehmern eine Verdienstbescheinigung zukommen zu lassen.

Nach § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3 HGB sind empfangene Handelsbriefe, Wiedergaben (Kopien, Durchschriften) abgesandter Handelsbriefe, Geschäftspapiere und sonstige Unterlagen mit kaufmännischer und steuerlicher Bedeutung sechs Jahre aufzubewahren.

Verdienstabrechnung Erklärung

Um eine adäquate Verdienstabrechnungserklärung zu erstellen, müssen wir alle Teile der Verdienstabrechnung identifizieren und deren Funktion und Wirkung auf den Gesamtbetrag erklären.

Der Name, die Adresse und die Steueridentifikationsnummer (Steuer ID) sollten auf der Verdienstabrechnung stehen.

Auch die Krankenkasse und die Sozialversicherungsnummer oder SV-Nummer (Sozialversicherungsnummer) sind auf der Verdienstabrechnung zu finden, ebenso wie der Monat, dem das Gehalt entspricht.

Hier ist eine Aufschlüsselung des Inhalts dieses Dokuments, die als Verdienstabrechnungserklärung nützlich sein wird.

der Betrag

Dies ist das Bruttoeinkommen und der Beginn dieser Verdienstabrechnungserklärung. Dies ist der Gesamtbetrag, den der Arbeitnehmer erhält, bevor alle Steuern und Beiträge abgezogen werden.

die Lohnsteuer in der Verdienstabrechnung

Deutschland hat ein progressives Steuersystem, d.h. je mehr der Arbeitgeber verdient, desto mehr zahlt er.

Das ist die Lohnsteuer, die Teil der Einkommensteuer ist. Sie wird an der Quelle des Einkommens erhoben und vom Arbeitgeber direkt an das Finanzamt abgeführt.

Jeder unterliegt einem steuerfreien Grundfreibetrag (Freibetrag). Der Grundfreibetrag beträgt 9.408 €, wenn der Arbeitnehmer unverheiratet ist und nicht in einer Lebenspartnerschaft lebt. Für Paare, die verheiratet sind oder in einer Lebenspartnerschaft leben, beträgt er 18.816 €. Diese Information erscheint nicht in der Verdienstabrechnung, muss aber berücksichtigt werden.

Verdienstabrechnung Erklärung
Verdienstabrechnung Erklärung

Wenn das zu versteuernde Einkommen höher ist als diese Beträge, muss der Arbeitnehmer darauf Einkommensteuer zahlen. Die Sätze variieren von 14 Prozent bis 42 Prozent.

Gesetzliches Netto

Das Nettogehalt ist das Gehalt nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsabgaben (d.h. Abgaben für die gesetzliche Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung, Kranken- und Pflegeversicherung). Davon werden noch die
vermögenswirksamen Leistungen abgezogen, die direkt in die Vermögensanlage des Arbeitnehmers eingezahlt werden. Übrig bleibt der Betrag, der an den Arbeitnehmer überwiesen wird.

Die Rentenversicherung in der Verdienstabrechnung

Die Höhe der Rentenversicherung steht in der Verdienstabrechnung und kann satte 18,6 Prozent des Gehalts betragen. Der Arbeitgeber zahlt die Hälfte und der Arbeitnehmer die andere Hälfte (jeweils 9,3 Prozent).

Wenn der Arbeitnehmer Vollzeit arbeitet, egal wie lange, sind die Rentenbeiträge in der Regel nicht verhandelbar und gesetzlich vorgeschrieben.

Die gesetzliche Rentenversicherung ist neben der betrieblichen und privaten Rentenvorsorge eine der drei Säulen der Altersvorsorge. Zurzeit beträgt die Höhe des Rentenbeitrags 19,9 % (vom Bruttogehalt), die paritätisch von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen werden. Mit den Beiträgen, die ein Arbeitnehmer in die Rentenversicherung einzahlt, erwirbt er Ansprüche darauf, später selbst eine Rente zu bekommen. Die Höhe der Rente hängt insbesondere davon ab, wie lange man berufstätig war, wie viel er verdient hat und mit welchem Alter er in Rente geht.

Freelancer, alle, die weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten, und diejenigen, die in Deutschland einen befristeten Vertrag haben, sind nur gesetzlich verpflichtet, Krankenversicherungsbeiträge zu zahlen und nicht den Rentenbeitrag.

Allerdings ist zu beachten, dass einige Freiberufler aufgrund eines alten Gesetzes aus dem Jahr 1913 rentenversicherungspflichtig sind.

Dieses Gesetz besagt, dass selbständige Lehrer, sowie einige andere Berufsgruppen wie Hebammen und Fischer, gesetzlich rentenversicherungspflichtig sind (1) (2) (3).

Das Gesetz war nicht sehr bekannt, tauchte aber vor etwa 25 Jahren wieder auf und nun können freiberufliche Lehrer von den Behörden gejagt werden, wenn sie keine Beiträge zur Altersversorgung zahlen.

Wo fließt also das ganze Geld hin? Es ist nicht der private Rententopf des Arbeitnehmers. Dieses Geld wird von der heutigen arbeitenden Bevölkerung bezahlt, um die heutigen Rentner zu versorgen.

Es gibt große Debatten darüber, wie Deutschland dieses Modell in Zukunft in einer alternden Gesellschaft aufrechterhalten kann.

Es gibt Befürchtungen, dass, wenn die Babyboomer-Generation in Rente geht, weniger neue Arbeitskräfte da sind, um die Lücken zu füllen, und das bedeutet weniger Beitragszahler in das Sozialversicherungssystem.

Einige Experten haben geraten, das Rentenalter auf 69 Jahre anzuheben.

verdienstabrechnung
VERDIENSTABRECHNUNG MIT SAGE

Die Krankenversicherung (KV)

Die Krankenversicherung ist in der Verdienstabrechnung der Betrag, der für die Krankenversicherung gezahlt wird. Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 Prozent des Lohns, wobei Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils die Hälfte (also je 7,3 Prozent) zahlen.

Der Arbeitnehmer muss sich für eine gesetzliche Krankenkasse entscheiden.

Wenn der Arbeitnehmer privat versichert ist, funktioniert es etwas anders. 

Die monatlichen Beiträge, die der Arbeitnehmer zahlen muss, werden nach dem individuellen Tarif berechnet und nicht wie bei der gesetzlichen Versicherung nach einem pauschalen Prozentsatz.

Angestellte, deren Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze liegt, müssen sich gesetzlich versichern. Seit 2009 sind die Krankenkassenbeiträge bei allen gesetzlichen Krankenkassen gleich und betragen in 2021 15,5 % des Brutto Gehalts. Davon zahlt der Arbeitgeber 7,3 %, die restlichen 8,2 % übernimmt der Arbeitnehmer. Der Teil des Gehalts, das über 3650 Euro liegt, ist beitragsfrei (Beitragsbemessungsgrenze).

Die Pflegeversicherung

Als Nächstes in der Verdienstabrechnung sind wir bei der Pflegeversicherung dran. Diese beträgt 3,05 Prozent des Bruttoeinkommens, wenn der Arbeitnehmer Kinder hat (und hat einen Aufschlag von 0,25 Prozent, wenn der Arbeitnehmer keine Kinder hat) und auch hier werden diese Beiträge zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt.

Der Beitrag zur Pflegeversicherung dient der Sozialversicherung zur Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit (Pflegefall). Der Beitrag zur Pflegeversicherung beträgt insgesamt 1,95 % des Bruttogehalts und wird paritätisch von
Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanziert. Für kinderlose Mitglieder zwischen 23 und 65 Jahren erhöht sich der Satz jedoch auf 2,2 % wovon der Arbeitnehmer 1,225 % bezahlen muss. Der Zuschlag wird somit komplett vom Arbeitnehmer getragen.

Pflegeversicherung bedeutet in der Theorie, dass der Arbeitnehmer im Falle einer Pflegebedürftigkeit im Laufe seines Lebens diese auch bekommt.

die Arbeitslosenversicherung

Dieser Posten in der Verdienstabrechnung steht dafür, dass der Arbeitnehmer im Falle einer Kündigung des Arbeitsplatzes in die Arbeitslosenversicherung einzahlt. Die Beiträge liegen derzeit bei 2,4 Prozent, wovon der Arbeitgeber die Hälfte übernimmt.

In diese Versicherung müssen alle abhängig Beschäftigten einzahlen, damit sie bei Arbeitslosigkeit finanziell abgesichert sind. Der Beitrag beträgt 2,4 % des Bruttogehalts, wovon jeweils Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Hälfte zahlen.

Damit hat der Arbeitnehmer das Recht, ein Jahr lang Arbeitslosengeld in Höhe von 60 Prozent des bisherigen Gehalts zu beanspruchen, während er sich eine neue Stelle sucht. Dies wird als Arbeitslosengeld I bezeichnet.

Die einzige Voraussetzung für den Erhalt dieses Geldes ist, dass der Arbeitnehmer 12 der letzten 24 Monate in einem versicherungspflichtigen Job gewesen sein muss. Außerdem gibt es Zuschläge, wenn der Arbeitnehmer wegen der Betreuung eines neugeborenen Kindes oder wegen Krankheit eine Auszeit nehmen musste.

Wenn der Arbeitnehmer nach einem Jahr immer noch arbeitslos ist, muss er in das Arbeitslosengeld II, auch Hartz IV genannt, wechseln.

die Kirchensteuer

Das ist eine in der Verdienstabrechnung erscheinende Steuer, die religiöse Gruppen von ihren Mitgliedern zur Finanzierung ihrer Aufgaben erheben. Bei der Anmeldung in einer Stadt gibt der Mitarbeiter in einem Kästchen seine Religion an. Das örtliche Finanzamt zieht diese Steuer ein und gibt sie an die Kirche weiter, behält aber eine Servicegebühr ein.

Wer einer Kirche angehört, bezahlt eine Kirchensteuer. Wie der Solidaritätszuschlag fällt auch die Kirchensteuer entsprechend der Lohnsteuer aus. Die Höhe hängt ganz vom jeweiligen Bundesland ab. In Nordrhein-Westfalen beträgt der Steuersatz beispielsweise 9,0 Prozent der Lohnsteuer

Wie viel Kirchensteuer der Arbeitnehmer zahlt und was in der Verdienstabrechnung erscheint, hängt vom Einkommen und dem Wohnort ab. In Bayern und Baden-Württemberg liegt der Satz bei acht Prozent der Einkommensteuer, in anderen Bundesländern bei neun Prozent.

Diese Steuer ist freiwillig, aber das muss auf dem Anmeldeformular deutlich gemacht werden.

der Solidaritätszuschlag

Der “Soli” oder “Solidaritätszuschlag” wurde 1991 als Sonder-“Steuer” vor allem für Infrastruktur und Projekte in Ostdeutschland nach der deutschen Wiedervereinigung 1990 eingeführt.

Die Abgabe, die in der Verdienstabrechnung unter dem Posten Solidaritätszuschlag auftaucht, erhebt derzeit ab einer bestimmten Einkommenshöhe zusätzlich 5,5 Prozent Einkommens- oder Körperschaftssteuer und brachte dem Staat im vergangenen Jahr insgesamt 18,9 Milliarden Euro ein.

Ab 2021 müssen jedoch neun von zehn Steuerzahlern diese Abgabe nicht mehr zahlen. Wir sehen es aber in vielen Verdienstabrechnungen auch nach 2021.

Nach den von der Regierung beschlossenen neuen Regeln werden 6,5 Prozent der Steuerzahler einen reduzierten Satz zahlen, während 3,5 Prozent der reichsten Deutschen weiterhin den vollen Satz zahlen.

Hier sind die Informationen, die in der Verdienstabrechnung zu finden sind:

Verdienstabrechnung Erklärt

1. Persönliche Informationen

Sie befindet sich in der rechten oberen Ecke der Verdienstabrechnung. Sie besteht aus folgendem:

  • Einstellungsdatum / Betriebszugehörigkeit / Geburtsdatum / Mitarbeiternummer
  • Kostenstelle / Abteilung / Funktion / Entgeltgruppe / Tarif und Stufe
  • Steuerklasse / Kinderfreibetrag / Religion / Jahresfreibetrag / Monatsfreibetrag Freibetrag / Rentner-Steuerregel 1/ Rentner-Steuerregel 2 / Steuertage
  • Versicherungskassennummer / Sozialversicherungsnummer / Renten-Sonderkasse / Kindergeld / Privatversicherung / Rentenbeitragsbefreiung / Mehrfachbeschäftigung / Sozialversicherungstage

2. Gehalt

– Gehalt, Pflichtposten in der Verdienstabrechnung, zunächst das Bruttoeinkommen.
– Arbeitgeberbeitrag zum Sparplan
– Abzug für Steuer und/oder Sozialversicherung
– Bonus
– Sachbezüge
– Umsatzsteuerpflichtige Leistungen
Gesamtbrutto

3. Steuern und Sozialabgaben

– Einkommensteuer
– Solidaritätszuschlagssteuer. Erscheint noch in der Verdienstabrechnung.
– Kirchensteuer
– Krankenversicherungsbeitrag
– Pflegeversicherungsbeitrag
– Rentenversicherungsbeitrag
– Arbeitslosenversicherungsbeitrag
– Summe der gesetzlichen Abzüge
NETTOEINKOMMEN

4. Sonstige in der Verdienstabrechnung

– Gutschrift auf Sparplan
– Sonstige Abzüge/Anpassungen
– Sachbezüge
– Arbeitgeberbeitrag zur privaten Altersvorsorge.

5. Gezahlter Betrag

Um diese Verdienstabrechnung Erklärung abzuschließen, finden wir am Ende der Verdienstabrechnung den Betrag, der an die Bank des Mitarbeiters überwiesen wird.

Verdienstabrechnung Abkürzungen

Hier sind einige nützliche Wörter oder Abkürzungen, die auf Ihrer Verdienstabrechnung erscheinen könnten:

Dies ist die Liste der Verdienstabrechnung Abkürzungen, die Sie befolgen können, um dieses wichtige Pflichtdokument besser zu verstehen.

1. Persönliche Informationen

  • Arbeitnehmer Nr.oder Personal-Nr.– Mitarbeiternummer
  • Geburtsdatum – Geburtsdatum
  • StKl.  (Steuerklasse) – Steuerklasse 
  • Ki. Frbtr. (Kinderfreibeträge) oder ZKF (Zahl der Kinderfreibeträge) -Anzahl der Freibeträge für Kinder (1 pro Kind)
  • Konfession oder Rel. (Religion) – Religion (RK = römisch-katholisch; EV = evangelisch; – = keine Religion)
  • Freibetrag oder Steuerfr. Bezug (Steuerfreibezug) – Steuerfreibetrag
  • St. Tg. (Steuertage) – Steuertage (Der jeweilige Zeitraum. Für einen vollen Monat sind es normalerweise 30)
  • SV-Nummer (Sozialversicherungsnummer) oder  RV-Nummer (Rentenversicherungsnummer) – Sozialversicherungsnummer
  • Krankenkasse  – Die Krankenkasse des Mitarbeiters
  • KK % – Der Beitragssatz zur Krankenversicherung
  • Eintritt oder Eintrittsdatum – Datum der Einstellung
  • SV-Tg.  (Sozialverischerungstage) – Sozialversicherungstage (Der relevante Zeitraum. Bei einem vollen Monat sind es in der Regel 30)
  • BGRS oder SV Schlüssel / Beitr.gr. (KV/RV/AV/PV) – Sozialversicherungscodes, die Ihre Beitragshöhe angeben (1 = voller Beitrag)
  • Steuer-ID oder Lohnsteueridentifikationsnummer (IdNr.) – Steueridentifikationsnummer
  • Url. Anspruch. (Urlaubsanspruch) – Urlaubstage laut Vertrag. Gesetzlich 24, üblich sind bis zu 30
  • Url. Tg. gen. (Urlaubstage genehmigt) – Genehmigte Urlaubstage im Jahr bis heute

2. Gehaltsinformationen

Nicht alle unten aufgeführten Begriffe werden auf der Gehaltsabrechnung erscheinen. Einige können nur in bestimmten Monaten erscheinen, abhängig von Boni etc.

Bezüge

  • Brutto Bezüge – Bruttoverdienst
  • Bezeichnung – Beschreibung
  • Gehalt – Monatliches Grundgehalt
  • Geldw. Vorteil oder Sachbezug – Sachbezüge, steuer- und sozialabgabenpflichtig
  • VL AG (Vermögenswirksame Leistungen Arbeitgeberanteil) – Freiwilliger Arbeitgeberbeitrag zum Sparplan.
  • VL: Steht für Vermögenswirksame Leistungen. Viele Arbeitgeber bieten ihren Mitarbeitern an, sich an dem Aufbau von Vermögen nach dem Vermögensbildungsgesetz zu beteiligen. Der Arbeitgeberanteil an dem vermögenswirksamen Anteil kommt noch auf das Gehalt oben darauf. Vermögenswirksame Leistungen müssen in bestimmte Geldanlagen, die gesetzlich festgelegt sind, fließen, z.B. in bestimmte Bausparverträge oder Investmentfonds. Der Arbeitgeber überweist die VL direkt an die Bank oder Versicherung. Deshalb werden sie vom Nettogehalt überwiesen.
  • Betr. AV oder BAV (Betriebliche Altersvorsorge) – Arbeitgeberbeitrag zum Sparplan
  • Einmalbezug  oder Einmalzahlung – Einmaliger Bonus (z. z. B. für Weihnachten, Urlaub oder Leistung)
  • Urlaubsgeld – Urlaubsgeld
  • Gehaltsumwandlung: Abzug für Steuern oder andere Sozialleistungen.
  • ST-frei (Steuerfreie Bezüge) – Steuerfreie Leistungen
  • Gesamtbrutto oder Steuer-Brutto  – Gesamtbruttogehalt (steuerpflichtiger Betrag). Das ist die Summe des Monatsgehalts und des Arbeitgeberzuschusses zu den VL (Vermögenswirksame Leistungen).
  • Nettoverdienst oder Auszahlungsbetrag – Nettogehalt, das auf Ihr Bankkonto überwiesen wird, das unten auf Ihrer Gehaltsabrechnung aufgeführt ist

Steuer

Ihr Arbeitgeber zieht diese Steuern automatisch von Ihrem Bruttogehalt ab und führt sie an das deutsche Finanzamt (Finanzamt) ab.

  • Lohnsteuer (LSt.) – Einkommensteuer progressiv berechnet (14-42%). Die Höhe der Lohnsteuer richtet sich nach der Höhe des Jahresgehalts und nach der Steuerklasse. Der Eingangssteuersatz liegt bei 14 %. Je höher das Gehalt ist, um so höher ist auch der Steuersatz. Der Spitzensteuersatz liegt bei 47,48 %. Ein Arbeitnehmer mit Steuerklasse I muss diesen Spitzensteuersatz ab einem Gehalt von 274.613 Euro (Stand 2021) zahlen. Bis zu einem Einkommen von 8044 Euro zahlt er gar keine Steuern, das ist der sogenannte Steuerfreibetrag. Erst danach werden Steuerzahlungen fällig. Vom Brutto-Einkommen werden von vorneherein für jeden Pauschbeträge abgezogen, wie beispielsweise Werbungskosten (für die Arbeit) oder sonstige Beträge (wie Spenden).
  • Kirchensteuer (KiSt. ) – Kirchensteuer abhängig davon, ob der Arbeitnehmer konfessionell gebunden ist (8-9%)
  • Solidaritätszuschlag – Solidaritätszuschlag, der von allen Bundesländern der alten Bundesländer gezahlt wird (max. 5,5%) – UPDATE: ab 2021 müssen Sie nur noch beitragen, wenn Sie mehr als 73.000 Euro brutto im Jahr verdienen.
  • Steuerrechtliche Abzüge – Summe aller Steuerermäßigungen

Sozialversicherung

Die Sozialversicherungsbeiträge werden zu 50 % vom Arbeitnehmer und zu 50 % vom Arbeitgeber gezahlt.

  • SV (Sozialversicherung) – Sozialversicherungen
  • KV-Beitrag  (Krankenversicherung) – Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung (14,6% staatlicher Beitrag + 0,5-1,7% Beitrag für Ihre Krankenkasse)
  • PV-Beitrag  (Pflegeversicherung) – Beitrag zur Pflegeversicherung (3,05-3,30%)
  • RV-Beitrag  (Rentenversicherung) – Beitrag zur Rentenversicherung (18,6%)
  • AV-Beitrag (AArbeitslosenverischerung) – Beitrag zur Arbeitslosenversicherung (2,4%)
  • Zusatzbeitrag  – Zusatzbeitrag
  • SV-rechtliche Abzüge – Summe aller sozialversicherungsrechtlichen Abzüge, i.d.R. 50%
  • SV-AG-Anteil (Sozialversicherung Arbeitgeber Anteil) – Summe aller vom Arbeitgeber gezahlten Sozialversicherungsbeiträge, i.d.R. 50%

3. Verdienstbescheinigung

Auf den meisten Gehaltsabrechnungen finden Sie einen unteren Abschnitt (Verdienstbescheinigung), der die Gesamteinnahmen und -abzüge des bisherigen Jahres zusammenfasst.

Zu den Pflichten des Arbeitgebers gehört ebenso das Ausstellen einer Verdienstbescheinigung für Arbeitgeber, wenn sie angefordert wird.

Detaillierte Erklärung der Verdienstabrechnung Abkürzungen

ST-Identnummer -Steueridentifikationsnummer (das bedeutet die Steueridentifikationsnummer, die jeder Bürger haben muss)

STKl – Steuerklasse (damit ist die Steuerklasse gemeint)

Es gibt 5 Steuerklassen. Sie erscheinen nicht in der Verdienstabrechnung, müssen aber bei der Erstellung dieses Dokuments berücksichtigt werden:

  • – Alleinstehende oder getrennt lebende Arbeitnehmer, die nicht in die Steu erklasse II oder III fallen
  • II – Alleinstehende und getrennt lebende Arbeitnehmer, die ein Kind haben, das zum Bezug von Kindergeld berechtigt
  • III  – Verheiratete Angestellte oder verwitwete Angestellte, die sich innerhalb des ersten Jahres nach dem Tod eines Ehepartners befinden
  • IV – Verheiratete Angestellte, die beide arbeiten und Einkommen beziehen
  • V – Verheiratete Angestellte, die normalerweise beide in die Steuerklasse IV fallen würden, deren Ehepartner aber in Steuerklasse III ist

Kind – die Anzahl der Kinder, wenn es welche gibt, normalerweise ist die Steuer niedriger, wenn der Arbeitnehmer ein Kind oder Kinder hat

ZKF – Zahl der Kinderfreibeträge (es bedeutet Steuerfreibeträge für das Haben von Kindern)

Kirchensteuer – Kirchensteuer (manchmal heißt es auch Konfession, um festzustellen, ob ein Arbeitnehmer kirchensteuerpflichtig ist; Arbeitnehmer, die angeben, katholisch oder evangelisch zu sein, müssen diese Steuer zahlen. Ab 2013 betrug der Satz 9% der Einkommensteuer

  • RK – Römisch-Katholisch)
  • EV – Evangelisch (Protestant)
  •  – keine Religion

Freibetrag – nicht zu versteuernder Betrag (jährlich oder monatlich)

Steuer-/SV-Tage – / Sozialversicherungstage

SV-Kennzeichen – Sozialversicherungstage Kennzeichen

SV-Schlüssel – Sozialversicherungs Codierung.

Es gibt 4 große Versicherungssysteme je nach Arbeitnehmerstatus:

  • KV – Krankenversicherung)
  • RV – Rentenversicherung)
  • AV  – Arbeitslosenversicherung)
  • PV – Pflegeversicherung)

Das sind die vier Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer:

  • KV-Beitrag-AN – Krankenversicherungsbeitrag Arbeitnehmer)
  • RV-Beitrag-AN – Rentenversicherungsbeitrag Arbeitnehmer)
  • AV-Beitrag-AN  – Arbeitslosenversicherungsbeitrag Arbeitnehmer (Beitrag zur Arbeitslosenversicherung)
  • PV-Beitrag-AN – Pflegeversicherungsbeitrag Arbeitnehmer (Beitrag zur Pflegeversicherung)

Die Arbeitgeber leisten auch Beiträge für jeden, der Arbeitnehmer (AN) in AG umwandelt, was Arbeitgeber ist. Außerdem leisten sie Beiträge zur Mutterschafts- und Unfallversicherung für ihre Mitarbeiter.

Sozialversicherungssätze – Sozialversicherungstarife

Für die vier Beiträge gelten die folgenden Bedingungen:

  • KV-Satz – Krankenversicherungssatz
  • RV-Prozentsatz – Rentenversicherungssatz
  • AV-Prozentsatz  – Arbeitslosenversicherungssatz
  • PV-Prozentsatz – Pflegeversicherungssatz

Kennzeichen:

  • E – Einmalzahlung)
  • L – Lohnsteuer)
  • – SV-Pflichtig (Sozialversicherungsbeitrag)
  • – Gesamtbrutto (Bruttoeinkommen)

Gehalt – Monatliches Grundgehalt

VL: AG-Anteil – Freiwilliger Arbeitgeberbeitrag zum Sparplan: Mitarbeiter, die Geld sparen, erhalten einen zusätzlichen Beitrag von ihrem Arbeitgeber

VL: Steht für Vermögenswirksame Leistungen. Viele Arbeitgeber bieten ihren Mitarbeitern an, sich an dem Aufbau von Vermögen nach dem Vermögensbildungsgesetz zu beteiligen. Der Arbeitgeberanteil an dem vermögenswirksamen Anteil kommt noch auf das Gehalt oben darauf. Vermögenswirksame Leistungen müssen in bestimmte Geldanlagen, die gesetzlich festgelegt sind, fließen, z.B. in bestimmte Bausparverträge oder Investmentfonds. Der Arbeitgeber überweist die VL direkt an die Bank oder Versicherung. Deshalb werden sie vom Nettogehalt überwiesen.

Gehaltsumwandlung – Abzug für Steuer- und/oder Sozialleistungen

Bonus – gewährt nach firmenspezifischen Vereinbarungen

Geldwerter Vorteil – Geldwerte Vorteile – steuer- und/oder sozialabgabenpflichtig. Manchmal ist dies in der Verdienstabrechnung leer.

Erlös Sachbezug – Vorteile zur Umsatzsteuer. Im Gesetz ist festgelegt, dass alle Einnahmen, die der Arbeitnehmer erhält – egal in welcher Form oder unter welcher Bezeichnung – als Arbeitslohn bezeichnet und abzurechnen sind (§2 LStDV).

VL-Sparbetrag – Einsparungen des Arbeitnehmers auf einen vom Unternehmen “gesponserten” Plan

D-Vers-AG, D-Vers-AN – Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeitrag zu einer privaten Altersvorsorge. Die private betriebliche Altersvorsorge ist eine Ergänzung – zu einer Option

Lohnsteuer – Einkommenssteuern, die mit progressiven Sätzen berechnet werden, unter Berücksichtigung der individuellen Situation des Arbeitnehmers

Solid. Zuschlag – Solidaritätszuschlag, der eine Steuer ist, die 1991 geschaffen wurde, um die Bemühungen des Landes um die Wiedervereinigung zu finanzieren (im Wesentlichen um Ostdeutschland zu helfen). Ein progressiver Satz (gedeckelt auf 5,5 % im Jahr 2013) wird oberhalb der Gehaltsfreigrenze gelten

der Auszahlungsbetrag – der Gesamtbetrag, den Sie erhalten

Brutto – Der Betrag vor Berechnung und Abzug der Steuer.

Netto – Der Lohnbetrag, den Sie nach Steuern erhalten.

Netto Verdienst – der Netto- oder Gesamtverdienst

SV-AG Anteil oder Sozialversicherung Arbeitgeberanteil – Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung

Steuerrechtliche Abzüge – Steuerabzüge

die Betriebsrente – Betriebsrente

Wenn ich einige Begriffe oder Informationen übersehen habe, lassen Sie es mich bitte wissen, indem Sie unten einen Kommentar hinterlassen, und ich werde sie gerne hier einfügen.

Quellen